Kanada Firmengründung
KANADA | ||
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Art des Unternehmens: | Gesellschaftsform (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) | |
Art des Gesetzes: | New Brunswick Business Corporations Act | |
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: | Ja | |
Zeitrahmen für die Eingliederung: | 3-5 Arbeitstage | |
Reguläre Körperschaftssteuer: | 28.5% | |
Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen: | Ja, Unternehmen haben Zugang zu 87 Doppelbesteuerungsabkommen | |
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : | Kein Mindestkapital erforderlich - es gibt jedoch Unterkapitalisierungsregeln, die den Abzug von Zinszahlungen an bestimmte Gebietsfremde verhindern können. | |
Bei der Gründung eingezahltes Mindestaktienkapital: | Keine | |
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: | Ein | |
Inhaberaktien: | Nicht zulässig | |
Nominierte Aktionäre sind zulässig: | Ja | |
Mindestanzahl von Direktoren: | Einer | |
Unternehmensleiter sind zugelassen: | Nein | |
Lokale Direktoren erforderlich: | Nein (aber mindestens 25 Prozent der Direktoren müssen gebietsansässige Kanadier sein) | |
Treffen vor Ort erforderlich: | Nein | |
Gesellschaftssekretäre erforderlich : | Im Allgemeinen nicht erforderlich | |
Hauptversammlungen der Aktionäre: | Nicht obligatorisch | |
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: | Ja | |
Steuerlicher Wohnsitz zur Nutzung des Netzes der Steuerabkommen: | Kanada | |
Umtauschkontrolle: | Nein | |
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber der Registrierstelle des Unternehmens: | Nein, diese Informationen werden nur an die kanadische Steuerbehörde weitergegeben, wenn die Körperschaftssteuererklärung eingereicht wird. | |
Staatliches Register der Direktoren: | Nr. | |
Jährliche Steuererklärung: | Ja, muss jährlich Steuererklärungen bei den Steuerbehörden des Bundes und (möglicherweise) der Provinzen/Territorien einreichen. | |
Einreichung von Konten: | Ja | |
Prüfung: | Nein, das ist allein Sache der kanadischen Steuerbehörde. | |
Wohnsitzverlegung Zulässig | Ja |
Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.
Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.
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