Gründung einer luxemburgischen Gesellschaft
LUXEMBURG | |||
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Art der Entität: | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SA) | Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) | Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S) |
Art des Rechts: | Handelsrecht | Handelsrecht | Handelsrecht |
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: | Ja | Ja | Ja |
Zeitrahmen für die Eingliederung: | 3 Wochen | 1-3 Wochen | 1-3 Wochen |
Reguläre Körperschaftssteuer: | 24.94% | 24.94% | 24.94% |
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: | Ja | Ja | Ja |
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : | 30.000 EUR | 12.000 EUR | 1 EUR und nicht mehr als 12.000 EUR |
Bei der Gründung eingezahltes Mindestaktienkapital: | 25% | 100% | 100% |
Mindestanzahl der Aktionäre erforderlich: | 1 | 1 | 1 (Natürliche Person) |
Inhaber-Aktien: | Nein | Nein | Nein |
Nominierte Aktionäre sind zulässig: | Ja | Ja | Ja |
Mindestanzahl der Direktoren: | 3 (natürliche oder juristische Personen) | 1 (natürliche oder juristische Person). | 1 (Natürliche Person) |
Unternehmensleiter sind zugelassen: | Ja | Ja | Ja |
Lokale Direktoren erforderlich: | Nein | Nein | Nein |
Lokales Treffen erforderlich : | Nein | Nein | Nein |
Gesellschaftssekretär/in gesucht : | Nein | Nein | Nein |
Hauptversammlungen der Aktionäre: | Pflicht zur Abhaltung einer jährlichen Aktionärsversammlung | Mindestens 1 jährliche Aktionärsversammlung | SARLs mit mehr als 60 Gesellschaftern müssen Folgendes vorweisen |
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: | Ja | Ja | Ja |
Umtauschkontrolle: | Nein, (kann Geschäfte in jeder Währung tätigen) | Nein, (kann Geschäfte in jeder Währung tätigen) | Nein, (kann Geschäfte in jeder Währung tätigen) |
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft: | Ja | Ja | Ja |
Staatliches Register der Direktoren: | Ja | Ja | Ja |
Jährliche Rückkehr: | Ja | Ja | Ja |
Einreichung von Rechnungen: | Ja | Ja | Ja |
Unabhängiger Prüfer | Nein | Nein | Nein |
Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.
Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.
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