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Monaco Firmengründung

MONACO - SAM
Art der Einrichtung: Sociétés Anonymes Monégasques (SAM)
Art des Gesetzes: Zivilgesetzbuch von Monaco
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Nein
Zeitrahmen für die Eingliederung: 4 Wochen
Minimale staatliche Gebühren: Notarkosten (0,90 % der Höhe des Grundkapitals), Eintragungsgebühr (1,5 % der Höhe des Grundkapitals), rechtliche Publizität (ca. 5.000 EUR)
Reguläre Körperschaftssteuer: 33,33%
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : €150,000
Mindesteingezahltes Aktienkapital bei der Gründung: 100% des Grundkapitals
Mindestanzahl der Aktionäre erforderlich: Zwei
Inhaber-Aktien: Ja, aber sie müssen bei einer lokalen Institution hinterlegt werden
Nominierte Aktionäre sind zulässig: Nein
Mindestanzahl der Direktoren: Zwei (können natürliche oder juristische Personen sein)
Unternehmensleiter erlaubt: Ja
Lokale Direktoren erforderlich: Ja
Lokales Treffen erforderlich : Ja
Gesellschaftssekretär/in gesucht : Nein
Generalversammlungen der Aktionäre: Mindestens einmal pro Jahr (Genehmigung des Jahresabschlusses,...)
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: Ja
Umtauschkontrolle: Nein
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft: Ja
Jährliche Rückkehr: Ja
Einreichung von Konten: Ja
Prüfung: Nein

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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