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Niederländische Firmengründung

NIEDERLANDE
Art der Entität: B.V. (private Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
N.V. (Aktiengesellschaft)
Art des Rechts: Niederländisch
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Ja
Zeitrahmen für die Eingliederung: 3 Wochen
Mindestgebühren der Regierung: N.A.
Reguläre Körperschaftssteuer: 25%
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : 0,01 EUR für B.V.
45.000 EUR für N.V.
Bei der Gründung eingezahltes Mindestaktienkapital: Keine für B.V.
45.000 EUR für N.V.
Mindestanzahl der Aktionäre erforderlich: 1
Inhaber-Aktien: Nein
Nominierte Aktionäre sind zulässig: Nein
Mindestanzahl der Direktoren: 1
Unternehmensleiter erlaubt: Ja
Lokale Direktoren erforderlich: Ja
Lokale Versammlung erforderlich : Ja, (Erforderlich für die Durchführung einer jährlichen Versammlung)
Gesellschaftssekretär/in gesucht : Nein
Hauptversammlungen der Aktionäre: Ja
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: Ja
Steuerlicher Wohnsitz, um das Netzwerk des Steuerabkommens zu nutzen: Ja
Umtauschkontrolle: Nein
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft: Ja, sie müssen Informationen über ihre letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer registrieren. (UBOs) im niederländischen UBO-Register
Staatliches Register der Direktoren: Ja - Handelsregister Handelskammer
Jährliche Rückkehr: Ja
Einreichung von Konten: Ja - Gekürzte Fassung
Prüfung: Nein - hängt von der Größe des Unternehmens ab
Wechsel des Wohnsitzes zulässig Ja, aber die CIT-Erklärung muss jährlich eingereicht werden

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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