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Österreich Firmengründung

ÖSTERREICHISCHES UNTERNEHMEN
Art des Unternehmens: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG)
Art des Rechts Zivilrecht
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Nicht vorhanden
Zeitrahmen für die Eintragung: zwei bis drei Wochen nach Einreichung aller Unterlagen (unterzeichnete notarielle Urkunde und Bescheinigung der Bank über die Einzahlung des Stammkapitals) beim Gericht
Staatliche Mindestabgaben: Nicht vorhanden, dennoch muss das österreichische Unternehmen eine Mindestkörperschaftssteuer von € 1.750 pro Jahr zahlen, die auf spätere Körperschaftssteuern angerechnet wird und auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden kann
Reguläre Körperschaftssteuer: Pauschal 30 %
Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, Unternehmen haben Zugang zu 90 Doppelbesteuerungsabkommen
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : 35.000 € für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und 70.000 € für eine Aktiengesellschaft.
Eingezahltes Mindestaktienkapital bei der Gründung: 17.500 € eingezahlt in bar für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und 25 % des Mindesausgabebetrags vollständig eingezahlt in bar für eine Aktiengesellschaft.
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: Ein
Inhaber-Aktien: Nicht vorhanden
Nominierte Aktionäre sind zulässig: Ja
Mindestanzahl von Direktoren: Einer
Unternehmensleiter sind zugelassen: Nein
Lokale Geschäftsführer erforderlich: Nicht unbedingt erforderlich, aber dringend empfohlen, da sich sonst der Sitz der Geschäftsführung in ein anderes Land verlagern könnte, wodurch das Unternehmen in zwei Ländern steuerpflichtig werden könnte
Treffen vor Ort erforderlich: Nein (aber ratsam und kann in schriftlicher Form erfolgen)
Gesellschaftsverwalter erforderlich : Nicht anwendbar für diese Gerichtsbarkeit
Hauptversammlungen der Aktionäre: Ja, muss jährlich abgehalten werden und kann in schriftlicher Form erfolgen
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: Ja
Steuerlicher Wohnsitz, um das Netz der Steuerabkommen zu nutzen: Ja, das Unternehmen erhält eine solche Ansässigkeitsbescheinigung sofort nach der Anmeldung
Austauschkontrolle: Nicht vorhanden
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Unternehmensregisterführer: Nicht dem Unternehmensregisterführer, sondern der Bank
Staatliches Register der Direktoren: Alle Informationen über das Unternehmen sind in elektronischer Form beim Registrar of Companies erhältlich
Jährliche Rückkehr: Ja
Einreichung von Konten: Jahresabschlüsse müssen der Steuerverwaltung in elektronischer Form vorgelegt werden, eine verkürzte Bilanz sowie ein obligatorischer Bericht müssen dem Registerbeamten vorgelegt werden
Prüfung: Ja, (gilt nicht für "sehr kleine" Gesellschaften mit beschränkter Haftung, wenn diese nicht gesetzlich verpflichtet sind, einen Aufsichtsrat zu haben)
Wechsel des Wohnsitzes zulässig Ja, sie ist zulässig

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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