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Polen Firmengründung

Polen
Art des Unternehmens: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. K.) Aktiengesellschaft (S.A.)
Art des Gesetzes: Zivilgesetzbuch von Polen Zivilgesetzbuch von Polen
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Ja Ja
Zeitrahmen für die Eingliederung: 3 Wochen 4 Wochen
Minimale Regierungsgebühren: PLN 600 ( EUR 130) PLN 600 ( EUR 130)
Reguläre Körperschaftssteuer: 19% 19%
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital PLN 5.000 (EUR 1.100) PLN 100.000 (EUR 21.000)
Mindesteinzahlungsbetrag des Aktienkapitals bei Gründung: 100% 25%
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: Ein Ein
Inhaber-Aktien Nein Ja (es ist erlaubt)
Nominierte Aktionäre zulässig Ja Ja
Mindestanzahl von Direktoren Einer Einer
Unternehmensleiter erlaubt Ja Ja
Lokale Direktoren erforderlich Nein Nein
Lokales Treffen erforderlich Ja Ja
Sekretär der Gesellschaft erforderlich Nein Nein
Hauptversammlungen der Aktionäre Ja, Mindestens eine Aktionärsversammlung pro Jahr Ja, Mindestens eine Aktionärsversammlung pro Jahr
Lokaler eingetragener Sitz erforderlich Ja (kann ein virtuelles Büro sein) Ja (kann ein virtuelles Büro sein)
Austauschkontrolle: Nicht vorhanden Nicht vorhanden
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft Ja (Das Unternehmen muss Informationen über das wirtschaftliche Eigentum offenlegen, wenn der wirtschaftliche Eigentümer die natürliche(n) Person(en) ist/sind, die direkt oder indirekt mehr als 25% des Aktienkapitals oder der Stimmen hält/halten oder die Kontrolle auf andere Weise ausübt/ausüben) Ja (Das Unternehmen muss Informationen über das wirtschaftliche Eigentum offenlegen, wenn der wirtschaftliche Eigentümer die natürliche(n) Person(en) ist/sind, die direkt oder indirekt mehr als 25% des Aktienkapitals oder der Stimmen hält/halten oder die Kontrolle auf andere Weise ausübt/ausüben)
Staatliches Register der Direktoren Ja (das polnische Unternehmensregister) Ja (das polnische Unternehmensregister)
Jährliche Rückkehr Ja Ja
Einreichung von Rechnungen Ja Ja
Prüfung Ja Ja
Wohnsitzverlegung zulässig Ja Ja

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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