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Die luxemburgische Gesellschaft zur Verwaltung von Privatvermögen (im Folgenden: SPF – société de gestion de patrimoine familial), geleitet von
das Gesetz vom 11. Mai 2007, ist eine private Vermögensverwaltungsgesellschaft, die
hilft den Nutzern, ihren Nachlass auf vereinfachte, flexible, ungeregelte und steuereffiziente Weise zu strukturieren, und zwar für ein breites Spektrum
und ist daher für eine Vielzahl von Anlegern interessant.

Was ist ein SPF in Luxemburg?

Das luxemburgische SPF-Gesetz ermöglicht es ausländischen Geschäftsleuten, eine Investmentgesellschaft zu gründen, um den Nachlass von Privatpersonen zu verwalten.
Personen. SPFs in Luxemburg können jede Art von finanziellen Vermögenswerten kaufen, halten, verwalten oder verkaufen, aber sie können sich nicht an
kommerzielle Aktivitäten.

Die wichtigsten Merkmale einer luxemburgischen SPF

Nach den Änderungen des luxemburgischen Gesellschaftsrechts kann die Family Private Wealth Management Company auch als Unternehmensform genutzt werden.

Im Folgenden werden die wichtigsten Merkmale einer luxemburgischen SPF aufgeführt:

  1. Die private Vermögensverwaltungsgesellschaft der Familie hat eine von den Treugebern völlig getrennte Rechtspersönlichkeit (sie kann als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden)
  2. Die private Vermögensverwaltungsgesellschaft kann verschiedene Arten von Aktien ausgeben, darunter auch Namensaktien.
  3. Sie hat einen privaten Charakter, was von Vorteil ist, wenn das Unternehmen mehr als nur einen Investor hat.
  4. Die SPF kann auch die traditionelle Holdinggesellschaft ersetzen, da sie keine direkten Kapitalinvestitionen erfordert.
  5. Die SPF ist auch eine hervorragende Ressource für diejenigen, die an der Gründung eines Investmentfonds in Luxemburg interessiert sind.
  6. Das Verfahren der Unternehmensregistrierung ist denkbar einfach und erfordert ein geringes Stammkapital.
  7. Einfachere Gründung – niedriges Anfangskapital und geringe Verfahrensanforderungen.
Wer ist förderfähig?

Die SPF wird angeboten für:

  1. Privatpersonen, die ihr eigenes Vermögen erhalten.
  2. private Vermögensverwaltungsgesellschaften, die ausschließlich für den Nachlass einer oder mehrerer Personen tätig sind, die beide sein können
    gebietsansässige und gebietsfremde Einrichtungen, wie Stiftungen oder Trusts.
  3. Intermediäre (einschließlich Treuhänder), die im Auftrag der in (i) und (ii) oben.

Obwohl die Bezeichnung “SPF” darauf hindeutet, dass sie ausschließlich Familien und ihren Mitgliedern zur Verfügung steht, trägt sie nur dazu bei
den Zugang der Anleger zu Privatpersonen bezeichnen, und es sind keine familiären Bindungen erforderlich.

Darüber hinaus ist die SPF ein Anlageinstrument sowohl für investierende Vereine als auch für Amateur- und nicht-professionelle Anleger, die
möchten ihre Verbindungen zu möglichen Co-Investoren auf den Prüfstand stellen. Wenn das SPF richtig konstruiert ist, ist es
Es ist auch möglich, ein hohes Maß an Diskretion und Anonymität zu erreichen.

Schließlich sind die Börsennotierung von Wertpapieren, die von einem SPF ausgegeben werden, oder das Angebot solcher Wertpapiere zur öffentlichen Platzierung
streng verboten.

Wer sollte eine SPF in Luxemburg gründen?

Nur einige wenige Arten von Anlegern können nach den derzeitigen Vorschriften in Luxemburg SPFs eröffnen. Personen, die folgende Aufgaben übernehmen möchten
ihr eigenes Vermögen (in Übereinstimmung mit den Merkmalen des Unternehmens) gehören dazu.

Auch private Unternehmen können private Vermögensverwaltungsgesellschaften gründen.

Ihre Aufgaben beschränken sich jedoch auf die Verwaltung des Nachlasses einer oder mehrerer Privatpersonen. Typischerweise,
Solche Unternehmen verwalten die Nachlässe von Stiftungen, Trusts oder Organisationen. Außerdem gibt es keine
die Beschränkung der Staatsangehörigkeit der Personen, die den Nachlass verwalten sollen.

Intermediäre, die Verwaltungslösungen anbieten, können auch SPFs in Luxemburg gründen, um Treuhanddienstleistungen zu erbringen.

Die SPF ist auch eine praktikable Option für nicht-professionelle Anleger, die an einer Vermögensverwaltung interessiert sind
Dienstleistungen. Die SPF kann eine in Luxemburg ansässige Domizilierungsstelle mit der Durchführung des Registrierungsverfahrens beauftragen.

Flexible Strukturierung von Investitionen

Die SPF ist ein passives Anlageinstrument, das für die langfristige Planung von Familienvermögen, Ehegatteneigentum
Handhabung und andere damit verbundene Zwecke. Folglich beschränken sich seine zulässigen Tätigkeiten auf den Erwerb, den Besitz und die Verwaltung,
und Verkauf von Finanzanlagen. Wegen seines einzigartigen Status:

  1. Der SPF ist es nicht gestattet, Dienstleistungen zu erbringen, einschließlich der Gewährung von verzinslichen Darlehen; sie kann jedoch
    Barvorschüsse zu gewähren oder für die Verbindlichkeiten eines Unternehmens zu bürgen, an dem sie eine Beteiligung hält, jedoch nur
    nebenbei und unentgeltlich.
  2. Die SPF darf sich nicht an der Verwaltung von Unternehmen beteiligen, an denen sie eine Beteiligung hält, auch wenn
    den Prozentsatz des Kapitals.
  3. Jegliche Art von kommerzieller Tätigkeit ist untersagt (aber Einrichtungen, an denen die SPF beteiligt ist und die
    vorbehaltlich ihres eigenen Gesellschaftszwecks frei kommerziell tätig werden können)
  4. Direkter Besitz von Immobilien oder geistigem Eigentum ist verboten (aber indirekter Besitz durch andere
    fiskalisch undurchsichtige Unternehmen ist erlaubt)
  5. Der SPF ist es auch nicht gestattet, Lebensversicherungen abzuschließen.

Das Gesetz setzt keine direkten Grenzen für die Finanzierung oder Verschuldung. Die Finanzierung der Kleinprojektfazilität kann durch Anleihegeschäfte erfolgen,
sei es von Kreditinstituten, seinen Aktionären oder anderen Investoren. Geld- oder Sachleistungen, in Euro
oder nicht, werden akzeptiert.

Steuerregelung/Steuervorteile

  1. Die SPF unterliegt nicht der Körperschaftssteuer, der kommunalen Gewerbesteuer, der Vermögenssteuer oder der Mehrwertsteuer
    Anforderungen.
  2. Sie unterliegt lediglich einer einmaligen Anmeldegebühr von 75 EUR und einer jährlichen Abonnementsteuer (taxe d ‘abonnement).
    von 0,25 Prozent, basierend auf der Summe von:

    • eingezahltes Grundkapital,
    • Agio, und
    • Verschuldung, die das 8-fache des Grundkapitals plus Agio übersteigt (die Unterkapitalisierungsregel ist
      also 1 Eigenkapital zu 8 Fremdkapital).
  1. Die Eintragungsgebühr beträgt mindestens 100 EUR und höchstens 125.000 EUR. – jedes Jahr.
  2. Aufgrund der fehlenden gewerblichen Tätigkeit sollte eine SPF nicht als Steuerpflichtiger für luxemburgische Werte angesehen werden
    zusätzliche steuerliche Gründe.
  3. Die Jahresbeitragssteuer ist jährlich zu erklären und an das Standesamt für Erbschaftsangelegenheiten zu zahlen
    und die Abonnementgebühren alle drei Monate.
  4. Darüber hinaus erhebt die Kleinprojektfazilität keine Steuer auf Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an der Kleinprojektfazilität, und sie erhebt auch keine
    eine Steuer auf den Liquidationserlös des Fahrzeugs erheben. Diese Verordnungen sind nur für Nichtansässige relevant
    Investoren.
  5. Vereinfachte Gründung – niedriges Anfangskapital und geringe Verfahrensanforderungen.
  • Kein Vorteil aus Doppelbesteuerungsabkommen für SPF

Da SPFs keine “voll steuerpflichtigen” Unternehmen sind, können sie nicht von den luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen profitieren, die die Europäische
Mutter-Tochter-Richtlinie der Union oder die Luxemburger Regelung zur Befreiung von Beteiligungen. Infolgedessen kann eine SPF mit folgenden Problemen konfrontiert sein
nicht erstattungsfähige ausländische Quellensteuern in dem Land, in dem seine Investitionen angesiedelt sind.

Verwaltung

Die SPF kann als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL), als Aktiengesellschaft (S.A.), als Kommanditgesellschaft
durch Aktien (S.C.A.) oder eine Genossenschaft (S.C.) in Form einer S.A.

Gemäß dem Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften sind die Anforderungen an die Gründung, die Mindestanteile und die
Kapital, Vertretung, Jahreshauptversammlungen, Jahresabschlüsse usw. gelten nach Maßgabe der
Besonderheiten der gewählten Gesellschaftsform, aber mit wesentlichen Strukturierungsoptionen, um maßgeschneiderte
Fahrzeuge für Investoren.

Wenn alle Unterlagen ordnungsgemäß vorbereitet sind, dauert das SPF-Registrierungsverfahren in Luxemburg normalerweise nicht länger als
als eine Woche.

Wenn Sie weitere Informationen über die SPF in Luxemburg benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Finanzberater, die Ihnen bei der Einrichtung einer
Unternehmen auf der Grundlage Ihrer geschäftlichen Interessen.

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