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Gesellschaftsgründung in Singapur

SINGAPUR
Art des Unternehmens: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Art des Rechts: Gewohnheitsrecht
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Ja
Zeitrahmen für die Eintragung: 1-3 Tage (die Unternehmensregistrierung in Singapur wird von der ACRA vollständig digitalisiert)
Minimale Regierungsgebühren: SGD 300 für die Eintragung des Unternehmens bei der ACRA
Reguläre Körperschaftssteuer: 17% und; ( 0% Befreiung von ausländischen Einkünften)
Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, Unternehmen haben Zugang zu 74 Doppelbesteuerungsabkommen
Minimales ausgegebenes Aktienkapital: SGD 1 kann in jeder wichtigen Währung ausgegeben werden
Einbezahltes Mindestaktienkapital bei Gründung: SGD 1
Mindestanzahl von Aktionären erforderlich: Ein Aktionär ist ausreichend
Inhaberaktien: Nein (Abschnitt 66 des Companies Act)
Nominierte Aktionäre sind zulässig: Ja (kann entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein)
Mindestanzahl der Direktoren: Eine Person, die ihren Wohnsitz vor Ort hat; es gibt keine Höchstzahl, sofern in der Satzung nichts anderes festgelegt ist
Unternehmensleiter sind zugelassen: Nein
Lokale Direktoren erforderlich: Ja (Örtliche Geschäftsführer sind Staatsbürger Singapurs, Personen mit ständigem Wohnsitz in Singapur, Inhaber eines EntrePasses oder eines Employment Passes, der für die Arbeit in dem betreffenden Unternehmen ausgestellt wurde und eine örtliche Wohnanschrift hat)
Lokale Versammlung erforderlich : Nein (es sei denn, dies ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt, in der Regel jedoch mindestens einmal im Jahr)
Gesellschaftssekretär erforderlich : Ja (muss innerhalb von 6 Monaten nach der Gründung einen Gesellschaftssekretär ernennen und die Position des Gesellschaftssekretärs darf nicht länger als 6 Monate unbesetzt sein)
Hauptversammlungen der Aktionäre: Ja
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: Ja
Umtauschkontrolle: Nein
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer des Unternehmens: Ja (sollte die Informationen auf Anfrage den öffentlichen Stellen zur Verfügung stellen)
Staatliches Register der Direktoren: ACRA Singapur
Jahresbericht: Ja (alle Unternehmen mit Sitz in Singapur müssen Jahreserklärungen bei der ACRA einreichen, um sicherzustellen, dass die Informationen des Unternehmens im Register der ACRA auf dem neuesten Stand sind)
Einreichung von Konten: Ja (Erstellung von Jahresabschlüssen, die einen Überblick über die finanziellen Aktivitäten während des Rechnungsjahres geben)
Prüfung: Ja (durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer oder einen Steuerberater)
Wohnsitzverlegung Zulässig Ja

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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