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Slowakei Firmengründung

Slowakei
Art der Gesellschaft: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(SRO)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(AS)
Art des Gesetzes: Slowakisches Handelsgesetzbuch (Slowakisches Gesetz Nr. 513/1991 Slg.) Slowakisches Handelsgesetzbuch (Slowakisches Gesetz Nr. 513/1991 Slg.)
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Ja Ja
Zeitrahmen für die Eingliederung: 1 Woche 1 - 2 Wochen
Minimale Regierungsgebühren: 150 EUR 150 EUR
Reguläre Körperschaftssteuer: 21% 21%
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital 5.000 EURO 25.000 EUR
Eingezahltes Mindestaktienkapital bei der Gründung: 750 EUR (pro Aktionär) 30%
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: Ein Ein
Inhaberaktien Nicht zulässig Nicht zugelassen
Nominierte Aktionäre zulässig Ja Ja
Mindestanzahl von Direktoren Einer Einer
Unternehmensleiter erlaubt Ja Ja
Lokale Direktoren erforderlich Nein Nein
Lokales Treffen erforderlich Ja Ja
Sekretär der Gesellschaft erforderlich Nein Nein
Hauptversammlungen der Aktionäre Ja, (mindestens eine jährliche Aktionärsversammlung) Ja, (mindestens eine Jahreshauptversammlung der Aktionäre)
Lokaler eingetragener Sitz erforderlich Ja Ja
Umtauschkontrolle: Nein Nein
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft Ja (die natürliche(n) Person(en), die das Unternehmen, das der Eintragung in das Handelsregister unterliegt, letztlich durch die direkte oder indirekte Ausübung des Eigentums an einem ausreichenden Prozentsatz der Zahl der Aktien oder Stimmrechte bzw. durch die Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens besitzen oder kontrollieren) Ja, (die natürliche(n) Person(en), die das Unternehmen, das der Eintragung in das Handelsregister unterliegt, letztlich durch die direkte oder indirekte Ausübung des Eigentums an einem ausreichenden Prozentsatz der Zahl der Aktien oder Stimmrechte bzw. durch Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens besitzen oder kontrollieren)
Staatliches Register der Direktoren Ja (im Unternehmensregister der Slowakischen Republik) Ja (im Unternehmensregister der Slowakischen Republik)
Jährliche Rückkehr Ja Ja
Einreichung von Konten Ja (am Ende eines jeden Haushaltsjahres) Ja (am Ende eines jeden Haushaltsjahres)
Prüfung Nein (aber sie ist nur obligatorisch, wenn das Unternehmen zwei der drei folgenden Schwellenwerte überschreitet:
1-Jahresumsatz über 2 Mio. EUR
2 Vermögenswerte über 1 Million EUR
3- mehr als 30 Mitarbeiter)
Nein (aber sie ist nur obligatorisch, wenn das Unternehmen zwei der drei folgenden Schwellenwerte überschreitet:
1-Jahresumsatz über 2 Mio. EUR
2 Vermögenswerte über 1 Million EUR
3- mehr als 30 Mitarbeiter)
Jedoch immer obligatorisch, wenn das Unternehmen an einer Börse notiert ist)
Wohnsitzverlegung zulässig Ja Ja

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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