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Slowenien Firmengründung

Slowenien
Art des Unternehmens: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung (d.d.)
Art des Gesetzes: Das slowenische GESELLSCHAFTSGESETZ (ZGD-1) Das slowenische GESELLSCHAFTSGESETZ (ZGD-1)
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Ja Ja
Zeitrahmen für die Eingliederung: 1 - 2 Wochen 2 Wochen
Minimale staatliche Gebühren: Keine Keine
Reguläre Körperschaftssteuer: 19% 19%
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital 7.500 EURO 25.000 EURO
Mindestens eingezahltes Aktienkapital bei der Gründung: 25% 35%
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: Ein Ein
Inhaberaktien Nicht zulässig Nicht zugelassen
Nominierte Aktionäre zulässig Ja Ja
Mindestanzahl von Direktoren Einer Einer
Unternehmensleiter erlaubt Ja Ja
Lokale Direktoren erforderlich Nein Nein
Lokales Treffen erforderlich Ja Ja
Sekretär der Gesellschaft erforderlich Nein Nein
Generalversammlungen der Aktionäre Ja, (mindestens eine jährliche Versammlung) Ja, (mindestens eine jährliche Versammlung)
Lokaler eingetragener Sitz erforderlich Ja Ja
Austauschkontrolle: Nicht vorhanden Nicht vorhanden
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft Ja (die natürliche(n) Person(en), die das Unternehmen, das der Eintragung in das Handelsregister unterliegt, letztlich durch die direkte oder indirekte Ausübung des Eigentums an einem ausreichenden Prozentsatz der Zahl der Aktien oder Stimmrechte bzw. durch die Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens besitzen oder kontrollieren) Ja, (die natürliche(n) Person(en), die das Unternehmen, das der Eintragung in das Handelsregister unterliegt, letztlich durch die direkte oder indirekte Ausübung des Eigentums an einem ausreichenden Prozentsatz der Zahl der Aktien oder Stimmrechte bzw. durch Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens besitzen oder kontrollieren)
Staatliches Register der Direktoren Ja (im Slowenischen Unternehmensregister (PRS)) Ja (im slowenischen Unternehmensregister (PRS))
Jährliche Rückkehr Ja Ja
Einreichung von Konten Ja (am Ende eines jeden Haushaltsjahres) Ja (am Ende eines jeden Haushaltsjahres)
Prüfung Nein Ja
Wohnsitzverlegung zulässig Ja Ja

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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