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Spanien Firmengründung

SPANIEN
Art des Unternehmens: Sociedad Limitada -SL- (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima)
Art des Rechts: Spanisches Recht (auf der Grundlage des Zivilrechts)
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Ja
Zeitrahmen für die Eingliederung: 3-4 Wochen
Minimale staatliche Gebühren: 1% Stempelsteuer auf das Grundkapital
Reguläre Körperschaftssteuer: 25%
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : 3.000 EUR für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Sociedad Limitada) und 60.000 EUR für Aktiengesellschaften (Sociedad Anónima)
Das eingezahlte Mindestaktienkapital bei der Gründung: Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung muss der Betrag vor der Eintragung vollständig eingezahlt sein, bei Aktiengesellschaften müssen mindestens 25% eingezahlt sein.
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: Ein
Inhaber-Aktien: Nein
Nominierte Aktionäre sind zulässig: Ja
Mindestanzahl von Direktoren: Einer
Unternehmensleiter erlaubt: Ja
Lokale Direktoren erforderlich: Nein
Lokale Versammlung erforderlich : Ja (Wenn es einen Vorstand gibt, müssen dessen Sitzungen mindestens vierteljährlich und ansonsten bei Bedarf und ordnungsgemäßer Einberufung stattfinden)
Sekretär der Gesellschaft erforderlich : Nein (aber ein Sekretär ist im Falle eines Verwaltungsrats obligatorisch und muss nicht in Spanien ansässig sein)
Hauptversammlungen der Aktionäre: Ja, (Die jährliche Aktionärsversammlung muss innerhalb der ersten 6 Monate des Geschäftsjahres stattfinden, um über bestimmte Punkte abzustimmen, sie kann online abgehalten werden)
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: Ja
Steuerliche Ansässigkeit, um vom Netzwerk der Steuerabkommen zu profitieren: Ja, Unternehmen, die eine Körperschaftssteuererklärung abgeben, können eine Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit erhalten
Umtauschkontrolle: Nein
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft: Ja (öffentlich bekannt gegeben.)
Staatliches Register der Direktoren: Beim Handelsregister eingetragene Direktoren.
Jährliche Rückkehr: Ja
Einreichung von Konten: Ja
Prüfung: Ja, muss von einem in Spanien zugelassenen Wirtschaftsprüfer geprüft werden
Wechsel des Wohnsitzes zulässig Ja.

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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