Seite wählen

Tschechische Republik Firmengründung

Tschechische Republik
Art des Unternehmens: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(s.r.o./spol. s r.o.)
Aktiengesellschaft (a.s.)
Art des Gesetzes: Das tschechische Gesetz über Handelsgesellschaften, 2012 Das tschechische Gesetz über Handelsgesellschaften, 2012
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Ja Ja
Zeitrahmen für die Eintragung: 2 bis 5 Arbeitstage 2 Wochen
Minimale Regierungsgebühren: 140 EUR 450 EUR
Reguläre Körperschaftssteuer: 19% 19%
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital 1 CZK (weniger als 1 EUR) 2 Millionen CZK (80.000 EUR)
Mindestens eingezahltes Aktienkapital bei der Gründung: 30% Mindestens 30%
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: Ein Ein
Inhaber-Aktien Nein Nein
Nominierte Aktionäre zulässig Ja Ja
Mindestanzahl von Direktoren Einer Einer
Unternehmensleiter erlaubt Keine Nein
Lokale Direktoren erforderlich Nein (außer in bestimmten Geschäftsbereichen, in denen aus aufsichtsrechtlichen Gründen die Mehrheit der Anteile nicht von Ausländern gehalten werden darf). Nein (außer in bestimmten Geschäftsbereichen, in denen aus aufsichtsrechtlichen Gründen die Mehrheit der Anteile nicht von Ausländern gehalten werden darf).
Lokales Treffen erforderlich Nein Nein
Gesellschaftssekretäre erforderlich Nein (In der Tschechischen Republik ist kein Gesellschaftssekretär erforderlich) Nein (In der Tschechischen Republik ist kein Gesellschaftssekretär erforderlich)
Hauptversammlungen der Aktionäre Ja, Mindestens eine Aktionärsversammlung pro Jahr Ja, Mindestens eine Aktionärsversammlung pro Jahr
Lokaler eingetragener Sitz erforderlich Ja (kann ein virtuelles Büro sein) Ja (kann ein virtuelles Büro sein)
Austauschkontrolle: Nicht vorhanden Nicht vorhanden
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft Ja, das Unternehmen muss Informationen über das wirtschaftliche Eigentum offenlegen, wenn der wirtschaftliche Eigentümer die natürliche(n) Person(en) ist/sind, die direkt oder indirekt mehr als 25 % des Aktienkapitals oder der Stimmen hält/halten oder die Kontrolle auf andere Weise ausübt/ausüben. Ja, das Unternehmen muss Informationen über das wirtschaftliche Eigentum offenlegen, wenn der wirtschaftliche Eigentümer die natürliche(n) Person(en) ist (sind), die direkt oder indirekt mehr als 25 % des Aktienkapitals oder der Stimmen hält (halten) oder die Kontrolle auf andere Weise ausübt (ausüben).
Staatliches Register der Direktoren Ja (Tschechisches Handelsregister) Ja (Tschechisches Handelsregister)
Jährliche Rückkehr Ja Ja
Einreichung von Rechnungen Ja Ja
Prüfung Ja (nur kleine Unternehmen mit beschränkter Haftung sind von der Prüfungspflicht befreit). Ja (nur kleine Aktiengesellschaften sind von der Prüfungspflicht ausgenommen)
Wohnsitzverlegung zulässig Ja Ja

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

8 + 1 =