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Türkei Firmengründung

Türkei
Art des Unternehmens: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) Aktiengesellschaft (JSC)
Art des Gesetzes: Das türkische Handelsgesetzbuch Nr. 6102 ("TCC") Das türkische Handelsgesetzbuch Nr. 6102 ("TCC")
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Ja Ja
Zeitrahmen für die Eingliederung: 3 Wochen 4 Wochen
Minimale Regierungsgebühren: TL 3.100 (EUR 220) TL 3.800 (EUR 270)
Reguläre Körperschaftssteuer: 25% 25%
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital TL 10.000 (EUR 720) TL 50.000 (EUR 3.600)
Bei der Gründung eingezahltes Mindestaktienkapital: Keine 25%
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: Ein Ein
Inhaberaktien Ja (um jedoch den Missbrauch solcher Aktien zu verhindern, müssen sie in Namensaktien umgewandelt werden) Ja (um jedoch den Missbrauch solcher Aktien zu verhindern, müssen sie in Namensaktien umgewandelt werden)
Nominierte Aktionäre zulässig Ja Ja
Mindestanzahl von Direktoren Einer Einer
Unternehmensleiter erlaubt Ja Ja
Lokale Direktoren erforderlich Nein (Arbeitserlaubnis für nicht-türkische Staatsbürger erforderlich) Nein (Arbeitserlaubnis für nicht-türkische Staatsbürger erforderlich)
Treffen vor Ort erforderlich Ja (so oft es die internen Abläufe des Unternehmens erfordern) Ja (so oft es die internen Abläufe des Unternehmens erfordern)
Unternehmenssekretariat erforderlich Nicht obligatorisch Nicht obligatorisch
Hauptversammlungen der Aktionäre Ja, (Es ist vorgeschrieben, Hauptversammlungen mit einer bestimmten Tagesordnung innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Rechnungszeitraums abzuhalten) Ja, (Die Abhaltung von Hauptversammlungen mit einer bestimmten Tagesordnung innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums ist obligatorisch)
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich Ja (ist obligatorisch) Ja (obligatorisch)
Austauschkontrolle: Nicht vorhanden Nicht vorhanden
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft Ja (die natürliche(n) Person(en), die das Unternehmen, das der Eintragung in das Handelsregister unterliegt, letztlich durch die direkte oder indirekte Ausübung des Eigentums an einem ausreichenden Prozentsatz der Zahl der Aktien oder Stimmrechte bzw. durch die Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens besitzen oder kontrollieren) Ja, (die natürliche(n) Person(en), die das Unternehmen, das der Eintragung in das Handelsregister unterliegt, letztlich durch die direkte oder indirekte Ausübung des Eigentums an einem ausreichenden Prozentsatz der Zahl der Aktien oder Stimmrechte bzw. durch Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens besitzen oder kontrollieren)
Staatliches Register der Direktoren Ja (im türkischen Handelsregister) Ja (im türkischen Handelsregister)
Jährliche Rückkehr Ja, jährlich Ja, jährlich
Einreichung von Konten Ja (am Ende eines jeden Haushaltsjahres) Ja (am Ende eines jeden Haushaltsjahres)
Prüfung Ja Ja
Wohnsitzverlegung zulässig Ja Ja

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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