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UK Firmengründung

UK
Art der Einrichtung: Gesellschaft mit beschränkter Haftung - LTD
Art des Rechts: Gewohnheitsrecht
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Ja
Zeitrahmen für die Eintragung: 8 bis 10 Arbeitstage
Mindestgebühren der Regierung: £40
Reguläre Körperschaftssteuer: 19%
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : Jeder Wert über 0
Einbezahltes Mindestaktienkapital bei der Gründung: £ 1
Mindestanzahl der Aktionäre erforderlich: 1
Inhaber-Aktien: Nein
Nominierte Aktionäre sind zulässig: Ja
Mindestanzahl der Direktoren: 1
Unternehmensvorstände erlaubt: Ja (aber mindestens eine natürliche Person erforderlich)
Lokale Direktoren erforderlich: Nein
Lokales Treffen erforderlich : Nein, aber nach bewährter Praxis sollten regelmäßige lokale Treffen abgehalten werden.
Gesellschaftssekretär/in gesucht : Fakultativ (sofern nicht durch die Satzung des Unternehmens vorgeschrieben). Wird kein Gesellschaftssekretär ernannt, müssen die Aufgaben von einem Direktor oder einer von dem/den Direktor(en) ernannten Person wahrgenommen werden.
Hauptversammlungen der Aktionäre: Keine gesetzliche Verpflichtung zur Abhaltung von Aktionärsversammlungen, aber sie ist für die Behandlung bestimmter Themen erforderlich
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: Ja
Umtauschkontrolle: Nein
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft: Ja, (die Eigentümer sind in den eigenen Unterlagen der Unternehmen und im öffentlich zugänglichen Register der Personen mit maßgeblicher Kontrolle (PSC) beim Companies House aufgeführt.) Wirtschaftliche Eigentümer sind in den eigenen Aufzeichnungen der Unternehmen und im öffentlich zugänglichen Register der Personen mit maßgeblicher Kontrolle (PSC) beim Companies House aufgeführt).
Staatliches Register der Direktoren: Angaben der Direktoren müssen bei Companies House hinterlegt werden
Jährliche Rückkehr: Ja
Einreichung von Konten: Ja
Prüfung: Ja (kleine Unternehmen sind davon ausgenommen)
Änderung des Wohnsitzes Zulässig Ja (vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzamts)

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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