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Ungarn Firmengründung

Ungarn
Art des Unternehmens: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (KFT)
Art des Gesetzes: Zivilgesetzbuch von Ungarn (Gesetz V von 2013)
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Ja
Zeitrahmen für die Eintragung: 4 - 5 Arbeitstage
Minimale Regierungsgebühren: HUF 100.000 ( EUR 275)
Reguläre Körperschaftssteuer: 9%
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital 3 Millionen HUF (8.000 EUR)
Mindestens eingezahltes Aktienkapital bei der Gründung: 30%
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: Ein
Inhaberaktien Nicht zulässig
Nominierte Aktionäre zulässig Ja
Mindestanzahl von Direktoren Einer
Unternehmensleiter erlaubt Ja
Lokale Direktoren erforderlich Nein
Lokales Treffen erforderlich Nein (sie können informelle Treffen nach eigenem Ermessen abhalten)
Gesellschaftssekretäre erforderlich Nicht zutreffend
Generalversammlungen der Aktionäre Ja, einmal im Jahr jedes Jahr
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich Ja (Der Ort der zentralen Verwaltung einer juristischen Person kann sich außerhalb Ungarns befinden)
Austauschkontrolle: Nicht vorhanden
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Unternehmensregister Ja (muss eine natürliche und keine juristische Person sein)
Staatliches Register der Direktoren Ja (Alle Angaben zu den Geschäftsführern werden in das vom ungarischen Registergericht geführte Unternehmensregister aufgenommen)
Jährliche Rückkehr Ja
Einreichung von Jahresabschlüssen Ja (Unternehmen müssen Jahresabschlüsse bis zum letzten Tag des 5. Monats nach Ende des Steuerjahres erstellen, einreichen und veröffentlichen)
Prüfung Ja (Der Prüfer muss alle in den ungarischen Gesetzen festgelegten Qualifikationsanforderungen erfüllen).
Wechsel des Wohnsitzes zulässig Ja, er ist zulässig

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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